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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 14 SF 3/11 AB |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2012 - L 14 SF 3/11 AB (https://dejure.org/2012,125524)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - L 14 SF 3/11 AB (https://dejure.org/2012,125524)
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück - S 8 U 114/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 14 SF 3/11 AB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C
Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 14 SF 3/11
Hierzu hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 19.01.2010 (B 11 AL 13/09 C - veröffentlicht unter www.juris.de) Folgendes ausgeführt: "Der Umstand der Vorbefassung vermag für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen. - BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 14 SF 3/11
Entscheidend ist demgemäß allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Bundessozialgericht - BSG -, NJW 1993, S. 2261, 2262). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung wegen Befangenheit - Richter - Dauer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 14 SF 3/11
Dementsprechend hat der Gesetzgeber einen Ablehnungsgrund der Verfahrensverzögerung nicht in die Befangenheitsvorschriften aufgenommen und inzwischen selbst für das schiedsgerichtliche Verfahren den Ablehnungsgrund der ungebührlichen Verzögerung im Gegensatz zu der früheren Regelung des § 1032 Abs. 2 ZPO in der ab 01.01.1998 geltenden Fassung durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (BGBl.1997 I S.3224) nicht mehr normiert (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.01.2009, L 1 SF 220/08, veröffentlicht unter www.juris.de).